201607.21
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Commerzbank AG und PRORENDITA ZWEI GmbH & Co. KG

Die Commerzbank AG und die PRORENDITA ZWEI GmbH & Co. KG –

Nach der negativen Entwicklung des geschlossenen Lebensversicherungsfonds PRORENDITA ZWEI GmbH & Co. KG fragen sich viele der Zeichner wie Ihnen dieses Anlageprodukt von ihren Beratern empfohlen werden konnte.

Das Landgericht Weiden i.d.OPf. schloss sich mit Urteil vom 15.07.2016 der Argumentation der Rechtsanwälte Kröber PartmbB an und verurteilte die Commerzbank AG u.a. zur Rückabwicklung des von ihr zum Kauf empfohlenen Fonds. Im Rahmen des Beratungsvertrages hätten die Mitarbeiter der Commerzbank AG über Rückvergütungen (kick-backs) aufklären müssen, welche hinter dem Rücken des Kunden an die Commerzbank AG flossen. Dies war jedoch nicht geschehen.

Die Rechtsanwälte Kröber PartmbB konnte damit erfolgreich den Anspruch des Anlegers/Klägers auf Erstattung aller von diesem geleisteter Gelder nebst entgangenem Gewinn durchsetzen.

Für Fragen zum Thema Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwälte Kröber Part mbB
Zur Drehscheibe 5
92637 Weiden
Tel.: 0961/390910
Fax.:0961/39091-10
e-mail: kroeber@rae-kroeber.de