Wirtschaftrecht / Handelsrecht

Die gesamten gewerblichen Tätigkeiten unterliegen speziellen Normen, um den Beteiligten die geordnete Abwicklung ihrer geschäftlichen Aktivitäten zu ermöglichen.

 
Hierunter fallen Handelsgesetz (HGB), Gesetz zum unlauteren Wettbewerb (UWG), Werkvertragsrecht, Dienstleistungsrecht (§§ 611 ff BGB), Gewährleistungsrecht (§§ 434 ff BGB), Produkthaftungsrecht (ProdHaftG), um nur einige Bestimmungen zu benennen.


Auf diesem Sektor ist unsere Kanzlei bereits seit Jahren gefragter Ansprechpartner.

Wirtschaftrecht / Handelsrecht, unsere Schwerpunkte:

  • Rechtsbeziehungen im Rahmen der Handelsvertretung
  • Abschluss von Maschinenbauverträgen
  • Klärung wettbewerblicher Fragen
  • Forderungseinzug (Inkasso)
  • Abschluss von gewerblichen Mietverträgen (Pacht/ Leasing)
  • Geschäftsverkehr mit Banken (u. a. Darlehensverträge, Erstellung Letter of Credit)
  • Erstellung von AGB´s
  • Dienst-/ Arbeitsvertragsverhältnisse