201601.20
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Schadensersatz als VW Aktionär?

Nachdem durch die Presse die Abgasmanipulationen durch VW bekannt wurden, setzte sogleich ein massiver Kursverlust der VW-Aktie ein. Dieser Kursverlust hat auch die nichts ahnenden VW-Aktionäre hart getroffen.

Glücklicherweise sind aber Anleger der VW-Aktie den Geschehnissen nicht schutzlos ausgeliefert.

Was könnten VW Aktionäre jetzt tun?

Nach dem Wertpapierhandelsgesetz macht sich ein Unternehmen schadenersatzpflichtig, soweit es gegen kapitalmarktrechtliche Mitteilungspflichten verstößt.

Dies ist aber bei VW offensichtlich geschehen, da die Öffentlichkeit (und damit auch die Aktionäre) erst im September 2015 über die Presse von den Manipulationen aus den Vorjahren erfuhr.

Was ist zu ersetzen?

Der Anspruch kann auf den Kursdifferenzschaden zielen, der auf Basis des § 37 b WpHG vereinfacht und „abstrakt“ zugunsten des Geschädigten ermittelt werden kann.

Alternativ ist der Ausgleich des sogenannten Transaktionsschadens zu beanspruchen, der den ursprünglichen Zustand – ohne das „schädigende Ereignis“ – wieder herstellen soll (Naturalrestitution). Hier wird im Wesentlichen auf die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufskurs abgestellt.

Anders beim Kursdifferenzschaden: Dieser ändert sich gerade nicht, und zwar unabhängig von künftigen Kursentwicklungen und ob das Papier im Bestand bleibt oder ggf. veräußert wird. Der Kursdifferenzschaden steht dem Geschädigten als Mindestschaden zu.

Weiterhin besteht zur Beseitigung des Transaktionsschadens auch die Möglichkeit, Rückzahlung des damaligen Kaufpreises Zug um Zug gegen Übertragung der Papiere zu verlangen. In diesem Fall muss allerdings der Aktionär die Papiere noch besitzen.

Droht ggf. schon bald Verjährung der Ansprüche?

Zu dem wichtigen Thema der ggf. drohenden Verjährung und weiterer Fragen lesen Sie unseren ausführlichen Artikel zum diesem Thema hier.


HIER zum ausführlichen Artikel