201403.23
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Cashmaxx KG – oder wie eine Geschäftsidee platzte

Cashmaxx KG – oder wie eine Geschäftsidee platzte

Cashmaxx machte es Anlegern schmackhaft u.a., ihre Lebensversicherungen oder Bausparverträge zu verkaufen, um diese dann zu kündigen und deren Rückkaufswerte zu erhalten. Geschäftsidee war:
Cashmaxx bezahlt das erhaltene Rückkaufskapital nebst in Aussicht gestellter Renditen als attraktiven Kaufpreis in Raten über mehrere Jahre mit hohen Schlussraten aus.
War dies alles Rechtens?
Die BaFin, also die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, stellt mit Bescheid vom 27.11.2013 fest, dass Cashmaxx hier Einlagengeschäfte ohne die dazu erforderliche Erlaubnis der BaFin abwickelt.
Die Konsequenzen:
Die BaFin hat Cashmaxx bereits mit Bescheid vom 27.11.2013 aufgegeben, diese von ihr nicht erlaubten Geschäfte durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.Cashmaxx teilt inzwischen allerdings mit, mit einer „Auszahlungspause“ über Jahre lediglich den Rückkaufsbetrag erstatten zu wollen, wobei von anhaltenden Verzögerungen der Fälligkeit bzw. Auflösung ihrer Investition die Rede ist.
Wie ist zu verfahren?
Kunden der Cashmaxx sollten sich daher dringendst informieren und keinesfalls die von Cashmaxx in Vorlage gebrachte „Einverständniserklärung“ unterzeichnen. Welche Schritte von Ihnen zur Wahrung Ihrer Rechte einzuleiten sind, muss im Einzelfall erörtert werden, wie sich aus den bereits betreuten Vorgängen ergibt. Fachkundige Beratung ist dringend zu empfehlen.Die Tätigkeitsfelder unserer Kanzlei können jederzeit über die Homepage
www.rae-kroeber.de abgefragt werden.Kontakt:
RA Sven Kröber
Zur Drehscheibe 5
92637 Weiden