201510.27
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Kindergelderhöhung 2015

Gute Nachrichten für Eltern – Schlechte Nachrichten für Väter –

Das Bundeskabinett hat am 25.03.2015 eine Erhöhung des staatlichen Kindergeldes beschlossen.

Diese gilt rückwirkend zum 01. Januar 2015.

Das Kindergeld erhöht sich wie folgt:

bis 31.12.2014 ab 01.01.2015
1. und 2. Kind 184,00 € 188,00 €
3. Kind 190,00 € 194,00 €
ab 4. Kind 215,00 €  219,00 €

Die Nachzahlung erfolgt im Oktober 2015 in einem Betrag.

In der Regel wird das staatliche Kindergeld an den betreuenden Elternteil ausbezahlt, also an denjenigen, bei dem das Kind/die Kinder ihren überwiegenden Aufenthalt haben.

Gemäß § 1612 b Abs. 1 BGB kann derjenige, der Barunterhalt bezahlt, meist der Kindsvater, das Kindergeld zur Hälfte verrechnen. Aber im Jahr 2015 sind die zahlenden Väter benachteiligt:

Diese dürfen infolge der Kindergelderhöhung im Jahr 2015 keine höheren Beträge von der Unterhaltszahlung abziehen. Gemäß Art. 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16.07.2015 ist bei der Anwendung des § 1612 b Abs. 1 BGB für die Zeit bis zum 31.12.2015 weiterhin das bisherige Kindergeld von monatlich 184,00 € für erste und zweite Kinder, 190,00 € für dritte Kinder und 215,00 € für das vierte und jedes weitere Kind maßgeblich.

Die Kindergelderhöhung im Jahr 2015 kommt daher ausschließlich dem betreuenden Elternteil zugute.

Ab dem 01.01.2016 können sich dann aber alle freuen:

Ab diesem Zeitpunkt ist das tatsächlich ausbezahlte Kindergeld auf die Kindesunterhaltszahlungen zu verrechnen.

Zudem wird das staatliche Kindergeld ab dem 01.01.2016 erneut um weitere 2,00 € pro Kind erhöht.

01.01.2016
1. und 2. Kind 190,00 €
3. Kind 196,00 €
ab 4. Kind 215,00 €

Bei Fragen zum Thema Familienrecht stehen wir gerne zur Verfügung.

Rechtsanwälte Kröber Part mbB
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