Kindergelderhöhung 2015
Gute Nachrichten für Eltern – Schlechte Nachrichten für Väter –
Das Bundeskabinett hat am 25.03.2015 eine Erhöhung des staatlichen Kindergeldes beschlossen.
Diese gilt rückwirkend zum 01. Januar 2015.
Das Kindergeld erhöht sich wie folgt:
bis 31.12.2014 | ab 01.01.2015 | |||
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1. und 2. Kind | 184,00 € | 188,00 € | ||
3. Kind | 190,00 € | 194,00 € | ||
ab 4. Kind | 215,00 € | 219,00 € |
Die Nachzahlung erfolgt im Oktober 2015 in einem Betrag.
In der Regel wird das staatliche Kindergeld an den betreuenden Elternteil ausbezahlt, also an denjenigen, bei dem das Kind/die Kinder ihren überwiegenden Aufenthalt haben.
Gemäß § 1612 b Abs. 1 BGB kann derjenige, der Barunterhalt bezahlt, meist der Kindsvater, das Kindergeld zur Hälfte verrechnen. Aber im Jahr 2015 sind die zahlenden Väter benachteiligt:
Diese dürfen infolge der Kindergelderhöhung im Jahr 2015 keine höheren Beträge von der Unterhaltszahlung abziehen. Gemäß Art. 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrages, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags vom 16.07.2015 ist bei der Anwendung des § 1612 b Abs. 1 BGB für die Zeit bis zum 31.12.2015 weiterhin das bisherige Kindergeld von monatlich 184,00 € für erste und zweite Kinder, 190,00 € für dritte Kinder und 215,00 € für das vierte und jedes weitere Kind maßgeblich.
Die Kindergelderhöhung im Jahr 2015 kommt daher ausschließlich dem betreuenden Elternteil zugute.
Ab dem 01.01.2016 können sich dann aber alle freuen:
Ab diesem Zeitpunkt ist das tatsächlich ausbezahlte Kindergeld auf die Kindesunterhaltszahlungen zu verrechnen.
Zudem wird das staatliche Kindergeld ab dem 01.01.2016 erneut um weitere 2,00 € pro Kind erhöht.
01.01.2016 | ||||
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1. und 2. Kind | 190,00 € | |||
3. Kind | 196,00 € | |||
ab 4. Kind | 215,00 € |
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