201607.11
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Kündigung des Bausparvertrages rechtmäßig?

Kündigung eines Bausparvertrages durch Bausparkasse rechtmäßig?

Aufgrund der Entwicklung der Zinslandschaft sind bereits laufende Bausparverträge als Geldanlage interessant. Mit alten Bausparverträgen lassen sich ca. 3 % Zinsen erwirtschaften, was mit anderen Geldanlagen aktuell schwierig erscheint.

Dies geht zu Lasten der Bausparkassen, die damit Ihre Gewinne gefährdet sehen.

Als „Lösung“ kündigen die Bausparkassen nun seit einiger Zeit auch nicht voll besparte Verträge und zwar u. a. mit dem Argument, dass diese seit 10 Jahren zuteilungsreif wären.

U.a. Kunden, welchen die Bausparverträge aber gerade als sichere und verzinste Anlage verkauft wurden, fühlen sich nun unberechtigten Kündigungen ausgesetzt.

Zuletzt entschied nun das OLG Stuttgart zugunsten der Bausparer. Die Kündigung eines seit zehn Jahren zuteilungsreifen Bausparvertrages durch die Bausparkasse sei unwirksam.

Die Bausparer müssen also dringend auf die Verjährungsfristen achten, sollte Ihnen eine Kündigung ihres Bausparvertrages durch die Bausparkasse zugegangen sein. Hier droht Verjährung der Ansprüche auf die jeweiligen Zinsen innerhalb von 3 Jahren nach deren Fälligkeit.

Auch kann über die Verwirkung der Ansprüche aus dem Bausparvertrag diskutiert werden, soweit der Bausparer längere Zeit nach der Kündigung durch die Bausparkasse nichts unternimmt.

Bei Fragen zum Thema Bankenrecht / Kapitalanlagerecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Rechtsanwälte Kröber Part mbB
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