201403.21
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Verlinkung auf frei zugängliche geschützte Werke im Internet

EuGH zur Verlinkung auf frei zugängliche geschützte Werke im Internet, Az. C-466/12


Dem Europäischen Gerichtshof wurde ein Sachverhalt zur Entscheidung vorgelegt, bei dem es um das Setzen von Hyperlinks auf frei zugängliche Artikel diverser Journalisten ging.

Das höchste europäische Gericht vertrat mit Urteil vom 13.02.2014 dabei die Auffassung, dass die Einrichtung eines Links auf einen Artikel zwar eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art.3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 sei, sich diese aber nicht an ein neues Publikum wendet. So richtet sich bereits die erste und freie/zugangsunbeschränkte Wiedergabe an das identische Publikum.

Etwas anderes könne nur gelten, soweit die Inhalte, auf die verlinkt wird, über eine Zugangssicherung nur an ein beschränktes Publikum adressiert wären.

Es bleibt daher bei der bereits vom BGH in der Paperboy-Entscheidung dargelegten Rechtsansicht.

Das Setzen von Hyperlinks auf frei zugängliche Inhalte im Netz ist daher weiterhin zulässig und ohne Erlaubnis des Rechteinhabers an den Inhalten möglich.