Abmahnung - was nun?

Sie haben - wie inzwischen abertausende - eine urheberrechtliehe Abmahnung erhalten und fragen sich, wie zu reagieren ist. Muss ich die geforderte Summe bezahlen? Muss die Unterlassungserklärung abgegeben werden? Wie sind die Kosten niedrig zu halten?

Wir geben Ihnen, da Abmahnungen bevorzugt vor dem Wochenende zugehen, hier einige ersteTipps an die Hand, um unnötige Kosten und Risiken zu vermeiden.

Richtiges Vorgehen

 

  • Beachten Sie die von dem Rechtsanwalt des Gegners gesetzte Frist
  • Stoppen Sie - soweit Sie den Verstoß begangen haben - sämtliche weiteren Filesharing Aktivitäten, auch die etwaiger Mitnutzer des Anschlusses
  • Prüfen Sie das gegebenenfalls vorhandene WLAN, ob hier ausreichende Sicherung gegen Nutzung durch Außenstehende gewährleistet ist.
  • Prüfen Sie, ob möglicherweise Routerprotokolle vorliegen, welche belegen, dass der Verstoß nicht von ihrem Anschluss ausging.
  • Nehmen Sie mit einem Anwalt Kontakt auf, der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht und die Kostenreduzierung im Blick behält.

Falsches Vorgehen

 

  • Nichtbeachtung der Abmahnung. Konsequenz: Sollte auf eine Abmahnung nicht reagiert werden, wird die abmahnende Kanzlei hoch erfreut ein gerichtliches Verfahren einleiten. Hier wird der schon im Abmahnschreiben genannte Streitwert (NICHT DIE ANGEBOTENE VERGLEICHSSUMME) die weiteren Kosten des Verfahrens bestimmen. Folge: massive Kostenerhöhung.
  • Direkte Kontaktaufnahme mit dem Anwalt der Gegenseite Konsequenz: Sollten Sie mit dem Anwalt der Gegenseite eine andere Lösung aushandeln, kann auch dies weitere Kosten (Vergleichsgebühr) auslösen.
  • Abgabe der durch den Rechtsanwalt der Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärung Konsequenz: Meist ist die Erklärung zu weit gefasst und nicht auf den konkreten Verstoß bezogen. Auch werden mit Abgabe der Erklärung meist die geforderten Kosten gleich mit anerkannt, die aber durchaus überhöht sein können.