Baurecht / Architektenrecht, das sollten Sie wissen!
Das gesamte Bau- und Architektenrecht zeichnet sich durch eine Vielzahl an Normen aus, die das spezifische Spannungsfeld zwischen den Vertragsbeteiligten regeln. Hierzu zählen unter anderem die gesamten Bestimmungen zur Gewährleistung, Mängelhaftung, Vergütung, Verjährung, Beweissicherung, zum Bauvertrag sowie Subunternehmer- und Generalunternehmervertrag, zur VOB/B und HOAI, um nur einige Bespiele zu nennen.
Jedenfalls verdient Anerkennung, dass der BGH zum selbständigen Beweisverfahren oder auch zur insolvenzrechtlichen Behandlung werkvertraglicher Ansprüche sowie zum Architektenhonorar bei Bauzeitenverzögerungen Kriterien an die Hand gibt, die manches vereinfachen.
Unsere Schwerpunkte im Baurecht / Architektenrecht
- Bauverträge
- Generalunternehmerverträge und Subunternehmerverträge
- Pauschalpreisverträge, Einheitspreisverträge
- Architektenverträge
- Werklohnklage
- Honorarklage des Architekten und Sonderfachmannes
- Vergütung und deren Grundlagen
- Gewährleistungsklage des Bauherrn
- Baukostenüberschreitung des Architekten
- Verzögerte Ausführung/Behinderung
- Ausgleichsansprüche der Baubeteiligten nach § 426 BGB
- Verjährung im Baurecht (u. a. BGB, VOB/B, vertragliche Regelungen)
- Verjährung im Architektenrecht
- Beweissicherung
- Zwangsvollstreckung in Bausachen
- außergerichtliche Regulierungen mit den Baubeteiligten
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