202006.07
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BGH-Urteil im Dieselskandal: Sieg für alle betrogenen Verbraucher

Am 25.05.2020 entschied nun auch das oberste deutsche Gericht: VW ist im Rahmen des Dieselskandals zum Schadensersatz verpflichtet.

Seit Jahren zieht sich der Abgasskandal rund um VW nun schon wie ein roter Faden durch Presse und Medien. Und auch die Rechtsprechung entschied in einschlägigen Verfahren noch uneinheitlich, stellenweise auch im Sinne von VW.

Nunmehr stellt der BGH aber ausdrücklich klar: VW hat vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Den vom Dieselskandal betroffenen Verbrauchern wird in der Konsequenz der Weg zu umfangreichen Schadensersatzansprüchen geebnet.


Kaufvertrag muss rückabgewickelt werden

Mit einem seiner wohl am meisten erwarteten Urteile, Az. VI ZR 252/19, bejahte der BGH jüngst genau das, was von vielen betroffenen Klägern und Verbraucherschützern schon im Vorfeld vermutet und vorgetragen wurde: Der VW-Konzern täuschte seine Kunden sittenwidrig, indem er unzählige Kraftfahrzeuge in den Verkehr brachte, die mit dem Motor EA 189 und damit mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet waren.

Die Folge: Ein derart rechtswidriges Verhalten begründe nach Auffassung des BGH eine bedingt vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des an o. g. Rechtsstreit beteiligten Klägers durch VW. Der Schaden aufseiten des Klägers sei dabei schon mit Abschluss des Kaufvertrages entstanden, denn es sei davon auszugehen, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis vom Verbau der illegalen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte.

Der BGH verurteilte VW somit zur Rückabwicklung des Kaufvertrages. VW hat in diesem Zuge den Kaufpreis gegen Rücknahme des Fahrzeugs zu erstatten. Einzig eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer müsse sich der Kläger laut BGH anrechnen lassen.


Viele Verbraucher können von diesem Urteil profitieren

Die Entscheidung des BGH vom 25.05.2020 bringt letztendlich eine lang ersehnte Rechtssicherheit mit sich und wird zweifelsohne wegweisend für alle aktuell anhängigen sowie künftig noch in die Wege geleiteten Rechtsstreitigkeiten im Abgasskandal sein, da sich Landgerichte und Oberlandesgerichte regelmäßig der Rechtsauffassung des BGH anschließen.

Tausenden von Neu- sowie insbesondere auch Gebrauchtwagenkäufern wird damit zu ihrem Recht verholfen.

Auch am Musterfeststellungsverfahren beteiligte Verbraucher, die den von VW angebotenen Vergleich nicht angenommen haben, können nunmehr unter exzellenten Bedingungen individuell klagen.


Insbesondere sollten spätestens jetzt auch all diejenigen Betroffenen tätig werden, die es bislang gescheut haben, gegen VW vorzugehen. Eine Klage sollte dabei nicht vorschnell wegen vermeintlicher Verjährung ausgeschlossen werden.

Denn bereits das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 03.04.2020, Az. 8 U 1956/19 entschieden, dass der Beginn der Verjährungsfrist durch eine ungeklärte Rechtslage hinausgeschoben werden kann bzw. schon gar nicht erst zu laufen beginnt.

Nach dieser Auffassung würde die Verjährungsfrist nun erst mit dem klarstellenden BGH-Urteil vom 25.05.2020 beginnen, womit VW noch bis Ende 2023 in Anspruch genommen werden könnte. Diese Möglichkeit sollten Betroffene, v. a. mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken, in jedem Fall wahrnehmen.


Auch andere Automobilhersteller betroffen

Im Ergebnis wird es aber nicht nur der VW-Konzern mit den Marken VW, Audi, Skoda, Seat und Porsche sein, den dieses Urteil hart treffen wird.

Denn aktuell steht auf europäischer Ebene zur Diskussion, dass sämtliche Fahrzeugmechanismen als illegale Abschalteinrichtung gelten, wenn diese im Realbetrieb zu höheren Emissionen führen als auf dem Prüfstand.

Sollte es sich also herausstellen, dass auch BMW, Daimler und Volvo entsprechende Abschalteinrichtungen verbaut haben, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch hier eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung anzunehmen sein.


Fazit: Das äußerst verbraucherfreundliche Urteil des BGH zum Dieselskandal vom 25.05.2020 ist in nahezu jeglicher Hinsicht begrüßenswert und steigert die Chancen auf eine erfolgreiche Individualklage enorm.


Gerne sind wir Ihnen bei der Vertragsprüfung sowie Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.

Benedikt Schreiber

Rechtsanwälte Kröber | Lahovnik Rechtsanwälte PartmbB
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