201507.10
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BGH Urteil zum Thema Framing

Nicht jedes Einbetten eines fremden Videos auf der eigenen Website stellt sofort eine Urheberrechtsverletzung dar. Mit Urteil vom 09.07.2015 entschied der BGH (Az: I ZR 46/12), dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt, falls das urheberrechtlich geschützte Werk bereits mit Zustimmung des Rechteinhabers allen Internetnutzern zugänglich gemacht wurde.

Restrisiko bleibt demnach, ob das jeweilige Werk mit Zustimmung des Rechteinhabers öffentlich zugänglich gemacht wurde oder nicht.

Dies wird sich leider nicht immer klar feststellen lassen.

Bei Fragen zum Thema Urheberrecht stehen wir gerne zur Verfügung.

Rechtsanwälte Kröber Part mbB
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