201705.16
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Widerruf von Lebensversicherungen

Widerruf von Lebensversicherungen –

Das übersichtliche Zinsniveau belastet auch die verschiedenen Versicherungsunternehmen. Im Ergebnis führt dies regelmäßig zu geringeren Wertzuwächsen beim Versicherungsprodukt.

Nachdem auf die Kündigung einer Lebensversicherung nur ein Rückkaufswert vom Versicherungsnehmer vereinnahmt werden kann, sollte von diesem dringend festgestellt werden, ob in seinem Fall nicht noch ein Widerrufsrecht besteht. Dann wäre der Betreffende wirtschaftlich weit besser gestellt.

BGH mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11)

Mit Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11) hat der BGH nämlich entschieden, dass eine Lebensversicherung ohne ordnungsgemäße Widerrufserklärung auch heute noch wirksam widerrufen werden kann. Dies gilt für Versicherungsnehmer, die Verbraucher sind und den Lebensversicherungsvertrag zwischen 1994 und 2007 geschlossen haben sowie bei Abschluss nicht gesetzeskonform über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

Nach ausgesprochener Widerrufserklärung hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Rückerstattung sämtlicher gezahlter Beiträge durch die Versicherungsgesellschaft.

Darüber hinaus kann der Versicherungskunden – mit Blick auf die Unwirksamkeit des § 5a Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aF – für die Überlassung der Beiträge auch noch eine Entschädigung gegenüber der Versicherung geltend machen.

Rechtsfolgen der Widerrufserklärung

Die Versicherung muss sämtliche vom Versicherungsnehmer geleistete Einzahlungen zurückerstatten und zwar ohne Abzug von Kosten und Gebühren. Weiterhin hat die Versicherung sämtliche Einzahlungen für die gesamte Laufzeit mit durchschnittlich fünf Prozent über dem jeweiligen für das Jahr geltenden Basiszinssatz zu verzinsen (durchschnittlich 6,5-7,5 Prozent Zinsen). Das ist regelmäßig mehr als der garantierte Zins, auch liegt diese Verzinsung normalerweise auch über der zu erwartenden Gesamtrendite des jeweiligen Vertrags.

Im Gegenzug ist der Versicherung aber gestattet von den wie vorstehend ermittelten Geldern einen Betrag abziehen und zwar in Höhe des Risikos, welches für den jeweilig Versicherten im Versicherungszeitraum je nach Vertragstyp (BU oder Leben) getragen wurde.

Konkrete Schritte zu Ihren Ansprüchen

Gerne sind wir Ihnen bei der Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.

Rechtsanwälte Kröber Part mbB
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