202003.18
0
0

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld ab 1. März 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Corona-Krise hat Auswirkungen auf uns alle.

Am vergangenen Freitag verabschiedete der Deutsche Bundestag im Eilverfahren das Gesetz zur befristeten, krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld.

Auf Nachfrage bestätigte uns ein Mitglied des Bundestages am gestrigen Abend, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Entscheidung getroffen hat, die notwendige Rechtsverordnung für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten zu lassen.

Es wurde weiter bestätigt, dass per Rechtsverordnung rechtssicher klargestellt wird, dass Unternehmen in dieser besonderen Situation Unterstützung bekommen, um Entlassungen zu vermeiden und gemeinsam mit ihren Beschäftigten diese Krise überstehen zu können.

Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden ab 1. März 2020 wie folgt erleichtert:

  • Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit für die Ausfallzeiten zu 100 Prozent von der BA erstattet.
  • Kurzarbeitergeld können auch Zeitarbeiter erhalten; es gibt keine unterschiedliche Behandlung mit dem Stammpersonal des entleihenden Betriebes.
  • In Betrieben, in denen Regelungen zur Führung von Arbeitskonten bestehen, wird auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet.

Nach gesicherten Aussagen werden diese Erleichterungen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

Sie können den krisenbedingten Arbeitsausfall ab sofort bei der zuständigen Arbeitsagentur anzeigen, um ihre Ansprüche zu sichern.

Sollten Sie weitere Fragen, beispielsweise zum Thema

  • allgemeine Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeitergeld,
  • Vergütungsanspruch bei behördlichen Betriebsschließungen oder
  • vertragliche Vereinbarungen für Home-Office-Lösungen

haben, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld.


Bleiben Sie gesund,

Ihre

Stefanie Lahovnik

Rechtsanwältin