201509.28
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Manipulation der Abgastests durch VW

Manipulation der Abgastests durch VW und die Rechte der Betroffenen –

Inzwischen räumte VW die Manipulation der Abgaswerte bei den Motoren mit der Typenbezeichnung „EA 189“ ein. Es sollen die Herstellungsjahrgänge 2009 bis 2014 betroffen sein und zwar mit den 1,6 und 2,0 Liter TDI Motoren mit vier Zylindern (Abgasnorm Euro 5). Allein in Deutschland sind mit diesen Motoren 2,8 Mio. Fahrzeuge ausgestattet worden.

Soweit ein Kunde nun wissen will, ob sein Fahrzeug dazugehört, kann er sich schriftlich an seinen Händler oder direkt an VW wenden.

Falls sich der Verdacht bestätigt, stehen ihm innerhalb der Gewährleistungsfrist – regelmäßig 2 Jahre ab Übergabe – die vollen Gewährleistungsrechte gegen seinen Verkäufer zu. Diese bestehen zunächst aus einem Nachbesserungsanspruch, nachgeschaltet einer Minderung des Kaufpreises oder ggf. auch in einem Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag.

Ob die zunächst abzuklärende Nachbesserung durch Veränderung der Software überhaupt möglich ist, bleibt offen.

Sollte nämlich eine derartige Nachbesserung an den Abgaswerten gleichzeitig zu einer Erhöhung der angegebenen Verbrauchswerte oder einer Verkürzung der zugesagten Wartungszyklen führen, kann wohl nicht von einer erfolgreichen Mangelbehebung gesprochen werden. Dann wäre im nächsten Schritt über eine Minderung des Kaufpreises zu diskutieren oder gar von dem Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag. Weiter sind etwaige Schadenersatzansprüche, z.B. wegen Wegfall der Typgenehmigung, nicht aus den Augen zu verlieren.

Nachdem gerade die vertraglichen Abreden u.a. zu den Verbrauchswerten und Wartungszyklen einer Klärung im Einzelfall bedürfen, sollte Beratung eingeholt werden, soweit Sie betroffen sind.

Rechtsanwälte Kröber Part mbB
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